Unsere
Möglichkeiten
Es gibt eine einfache Wahrheit: Wer hoch hinaus will muss unten anfangen.
Schleppgelände
Kleinkummerfeld
Kleinkummerfeld liegt südöstlich von Neumünster. Der ehemalige Scheinflugplatz des zweiten Weltkrieges wird von uns seit 2014 als Windenschlepp-Platz genutzt. Details zum geschichtlichen Hintergrund des alten Flugplatzes gibt es auf www.Luftfahrtspuren.de.
Schlepprichtung:
- Nordwest / Südost
- Schleppstrecke: ca. 800 Meter
- Zulassungen: GS/HG
- Besonderheiten: Im Sommer thermisch aktiv. Wind beachten.
- Nicht über die Wohnhäuser fliegen.
- Landevolte in Ortsnähe südlich über dem Feld. Nicht in geringer Höhe die Straße "Flugplatz" überfliegen.
- Müll ist mitzunehmen.
- Parken bitte nicht vor den Häusern.
- A-Schein Pflicht. Ohne Aufforderung ist die Lizenz und Haftpflichtversicherung der Startleitung vorzuzeigen.
Anfahrtbeschreibung
Link zu googlemap
(Du wirst weitergeleitet. Für die Inhalte auf googlemaps sind wir nicht verantwortlich)
Bitte nicht durch die Wohnstraße in Kleinkummerfeld fahren. Es gibt ca. 300 Meter weiter südlich davon eine kleine Straße. Diese führt auch zum Platz.
Gastflugregeln
Schleppgebühr: Die Windenschlepps sind für Vereinsmitglieder kostenlos.
Die Mitglieder der Nordverbundvereine (GSC-Weser, DFC-Weser, HDGF und wir) nutzen die Gelände untereinander als Gäste gebührenfrei.
Alle anderen Piloten bezahlen pro Schlepp 15,- € in Bar direkt beim Windenfahrer oder Startleiter*in oder
per paypal - [email protected] - Geld senden an Freunde (bei Bemerkung bitte schreiben: Windenschleppgebühr)
Bei einem Eintritt in den Verein im selben Kalenderjahr werden die gezahlten Gastgebühren mit unserer Aufnahmegebühr verrechnet . Bitte weist uns beim Eintritt darauf hin, wann ihr bei uns geflogen seid, damit wir nicht alle Start-Listen durchsuchen müssen!
Gastflugregeln: Gäste sind herzlich willkommen! Alles andere erklären wir dir vor Ort - wie Startregeln, Überflugbeschränkungen, Luftraum, Landevolte usw.
Gäste müssen ihre gültige Fluglizens unaufgefordert dem/der Startleiter*in vorzeigen.
Wer sich bewusst nicht an unsere Regeln hält, muss mit einem Platzverweis rechnen.
Bitte habt dafür Verständnis, dass wir ab 15 startbereite vereinseigene Piloten Gäste bitten zu warten.
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Unseren Landwirt, der uns unser Flugfeld zur Verfügung stellt, verkauft auf seinem Hof leckere selbst angebaute Kartoffeln, sowie Eier aus der heimischen Produktion und selbstgemachte Wurst. Schaut gern mal vorbei. Bezahlung in Bar in eine Kasse.
Ort: Hof Repenning, Feldstraße in Kleinkummerefld - nahe unserem Flugplatz
Küstensoaring
Stohl
Stohl ist Deutschlands einziger zugelassener Küstenflugspot.
Soaring ist möglich bei Windstärke 3-4 aus ca. 35...55°.
Achtung: Auch beim Fliegen an der Küste besteht die Fluglizenz-Pflicht mit Hangstartberechtigung! Der Geländehalter (also wir) behält sich vor, sich von unbekannten Piloten die Lizenzen vor Ort zeigen zu lassen und ggf. Flugverbote auszusprechen bzw. polizeilich durchzusetzen. Spart euch und uns bitte den Ärger und nehmt eure Lizenz mit.
Hier sind die wichtigsten Informationen und Tipps zum sicheren Fliegen in Stohl als PDF. Wir bitten alle Piloten, diese Infos sorgfältig zu lesen, insbesondere diejenigen, die weniger Erfahrung im Küstenfliegen haben. Bei Fragen kannst du uns eine Email schicken oder auch vor Ort die heimischen Piloten ansprechen.
Fliegbarer Wind: Richtung ca. 35-55°, Stärke je nach Schirm und Können 4,5...8,5 m/s
Zulassungen: Ausschließlich Gleitschirm. Drachenflug ist hier nicht möglich!
Der Flugbetrieb ist wegen der hier wohnenden Uferschwalben nur vom 01. Oktober bis zum 14. April erlaubt.
Besonderheiten: Steilküste, keine Winde. Sicheres Beherrschen des Rückwärtsaufziehens ist notwendig. Wasserlandungen sind absolut zu vermeiden - Lebensgefahr!
Nach Norden nur bis zur Waldgrenze. Danach beginnt eine temporäre Flugverbotszone.
Lage: Stohl liegt direkt an der Ostsee zwischen Kiel und Eckernförde in der Ortschaft Stohl, gleich neben der Küstenfunkstation der Marine.
Das Fliegen an der Steilküste ist nur mit einer in Deutschland gültigen Fluglizenz mit Hangstartberechtigung gestattet.
Prüft, ob auf dem Parkplatz Ticketpflicht besteht (bis Ende Oktober und ab 15. März).